Vereinsziele gemäß Satzung des Paulinervereins - SATZUNG in der Fassung vom 17.09.2005
Der Verein führt den Namen „Paulinerverein, Bürgerinitiative zum Wiederaufbau von Universitätskirche und Augusteum e.V.“
Zweck und Aufgabe des Vereins ist es, die Erinnerung an den barbarischen Willkürakt der Zerstörung von Universitätskirche und Augusteum in der Bevölkerung zu bewahren, die Universität Leipzig bei der Erhaltung und Pflege der erhaltenen Kunstwerke aus der Pauliner-Universitätskirche zu unterstützen und konsequent als (Fern-)ziel die Wiedererrichtung der beiden geschichtsträchtigen Gebäude vorzubereiten. Diese Gebäude sollen wieder wie früher für kirchliche und musikalische Zwecke sowie für Lehr- und Verwaltungszwecke der Universität Leipzig genutzt werden.
Satzung 2005.pdf
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22.01.2005: Beschluß des Paulinervereins zur Juryentscheidung für Egerrat
Der Paulinerverein hat in der außerordentlichen Mitgliederversammlung darüber beraten, auf welche Weise der Verein nach der Juryentscheidung vom 24. März 2004 seine Ziele weiter verfolgt und in der Öffentlichkeit vertritt. Nach eingehender Diskussion wurde u.a. folgender Beschluss gefasst: "Unter der Voraussetzung, dass der Entwurf des Architekten Erick van Egeraat - so wie am 25.3.2005 der Öffentlichkeit präsentiert - gebaut wird, werden die Ziele des Vereins auf der Basis dieses Entwurfs weiter verfolgt."
2005_01_22 Beschluß vom 22_Januar 2005.p
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17.02.2017: Konzept für den archäologischen Wiederaufbau des Innenraumes (Stuhlemmer-Studie)
Inhalt dieser Studie ist die Untersuchung, in welchem Umfang der Wiederaufbau des Innenraums der Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig architektonisch möglich ist. Es war zu prüfen, inwieweit der Ansatz eines archäologischen Wiederaufbaus unter weitgehender Akzeptanz des vorhandenen Rohbaus durchführbar ist. Es war zu untersuchen, in welcher Weise für sämtliche noch vorhandenen historischen Ausstattungsstücke ein würdiger und authentischer Rahmen geschaffen werden kann. Wir schlagen vor, der verfremdenden Interpretation des Baukörpers der historischen Universitätskirche durch van Egeraat im Inneren des Gebäudes das Konzept des originalgetreuen archäologischen Wiederaufbaus entgegenzusetzen.
STU_10-02-17 Stuhlemmer Broschüre PAULIN
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Dezember 2010: Position zur Wiedergewinnung der Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig (res sacra Status)
Die Anerkennung der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft der Landeskirche (res sacra Status) für den gesamten als „Aula/Kirche“ bezeichneten Bauteil ist für die dauerhafte Absicherung des Akademischen Gottesdienstes in diesem Gebäude unverzichtbar. Nur auf dieser Grundlage kann eine rechtswirksame Nutzungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, der Universität Leipzig sowie der Theologischen Fakultät entsprechend der Freundschaftsklausel des „Evangelischen Kirchenvertrags Sachsen“ Rechtsfrieden herstellen. Nach der seit langem gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann allein die Kirche bestimmen, »ob und wo Kanzeln und Altäre aufzustellen sind und welche sonstige Beschaffenheit der Raum aufzuweisen hat.« (GOERLICH & SCHMIDT, 2009)
2010_12 Position_1210.pdf
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03.11.2011: Heinrich Magirius - Erinnerungsarchitektur an der Stelle der Universitätskirche St. Pauli
Denkmalwert im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sind allein diese historischen Kunstwerke. Sie müssen in dem neuen, aber dem historischen Zustand angenäherten Raum nicht nur konservatorisch verantwortbar, sondern auch ihrer kunsthistorischen Bedeutung entsprechend zur Wirkung gebracht werden. Seit dem 18. Jahrhundert waren die Epitaphe und Bildwerke Chorbereich konzentriert aufgesellt. Die Kanzel stand an einem der nördlichen Pfeiler.
Im Sinne der beabsichtigten Erinnerungsarchitektur wäre es falsch, den Chor als Gottesdienstraum und „Museum“ vom Langhaus als „Aula“ und „Konzertraum“ durch eine Glaswand abzutrennen. Es käme vielmehr gerade darauf an, den gesamten Raum als einen historisch geprägten erlebbar zu machen. Dabei hat die Kanzel eine entscheidende Rolle als Bindeglied zwischen dem Chor und dem Langhaus gespielt. Eine andere Stelle als die historisch vorgegebene ist für die Kanzel kaum denkbar.
2011 Magirius.pdf
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2017: Offene Fragen zum Kulturgut aus der ehemaligen Universitätskirche St. Pauli
Auch nach nahezu 50 Jahren hat sich die Zuversicht, dass alle Gegenstände, die sie vor der Auslöschung bewahrt hatten, allesamt wieder an einem würdigen Ort erlebbar werden, leider nicht erfüllt. Der Architektenwettbewerb enthielt in seiner Ausschreibung keine detaillierten Aussagen für die Unterbringung des Kulturgutes. Damit war bereits vorprogrammiert, dass nicht das gesamte Kunstgut, das jahrhundertelang vor Ort seinen Platz am Augustusplatz innehatte, in das neue Gebäude übernommen werden würde. Die universitäre Kunstkommission schränkte die Menge der geborgenen Objekte ein, die aus Platzgründen in das neue Gebäude aufgenommen werden sollen. Das Schicksal des verbleibenden „Restes“ ist im Einzelnen offenbar bis heute nicht geklärt und daher für die Öffentlichkeit unbekannt. So wird eine beachtenswerte Anzahl von Objekten im neuen Gebäude nicht zu sehen sein, die von Kunstexperten als künstlerisch besonders wertvoll hervorgehoben worden sind.
2017 Wurlitzer StatusQuo.pdf
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